Wer kann beantragen?
• Initiativen
• Vereine
• Genossenschaften
• Bildungs- und Maßnahmeträger
• Wohlfahrtsverbände
• Kirchengemeinden
• Örtliche Unternehmen
• Wirtschaftverbände
• Lehrstellenbündnisse
• Einzelpersonen
Was wird in welcher Höhe gefördert?
Es können Mikroprojekte bis max. 10.000 € (keine Co-Finanzierung möglich) für das gesamte Kreisgebiet, ausgenommen hiervon die Stadtgebiete Trajuhnscher Bach/Lerchenberg und Lindenfeld sowie die Stadtgebiete Wittenberg-West und Piesteritz der Lutherstadt Wittenberg, gefördert werden, die zur Verbesserung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen beitragen und Frauen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben unterstützen. Die Schaffung von Chancengleichheit für die Adressatengruppen unabhängig von Geschlecht, kulturellem Hintergrund und sozialem Status hat dabei eine hohe Priorität.
Welche konkreten Projekte können gefördert werden?
Mikroprojekte, die folgenden Handlungsfelder und
lokalen Entwicklungszielen dienen:
Handlungsfeld 1
Unterstützung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Ziel
• Steigerung der Ausbildungschancen für Jugendliche
Indikator
• Verbesserung der Quote Abgänger mit qualifiziertem Schulabschluss (z. B. durch Schülerhilfe am Wohnort) und damit Erhöhung der Vermittlungsquote in Ausbildungen um 50% bei den Teilnehmenden an den dazu geförderten Projekten
Handlungsfeld 2
Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben
Ziel
• Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Erweiterung des Angebotes im Bereich der Kinderbetreuung am Wohnort, flexible Betreuungszeiten) sowie Förderung Jugendlicher dieses Spannungsfeldes beim Erwerb von Schlüsselkompetenzen
Indikator
• Abschluß einer Ausbildung geeigneter Kräfte für eine Randzeitenbetreuung der Kinder (Ausbildung von Tagespflegepersonen)
• Schaffung eines konkreten Kinder-Eltern-Angebotes
Handlungsfeld 3
Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Jugendliche, junge Erwachsene und Frauen durch lokale Aktivierung und Kooperation
Ziel
• Netzwerkstärkung zwischen Schulen und örtlichen Unternehmen / Intensivierung der
Zusammenarbeit zwischen Schulen und regionalen Firmen (Übergang Schule-Beruf)
Indikator
• Schaffung einer Plattform zur Kommunikation zwischen schulischen und anderen Trägern mit lokalen Firmen u.a. Arbeitgebern
Handlungsfeld 4
Verbesserung des sozialen Klimas durch Förderung der Teilhabe, Chancengleichheit und sozialen Integration der Adressaten durch lokale Aktivierung und Kooperation
Ziel
• Förderung nachbarschaftlichen Zusammenlebens
Indikator
• Schaffung eines kommunalen Treffpunkts und Begegnungsortes der beiden Adressatengruppen
Angestrebt sind Projekte mit motivierendem Charakter, die soziale Schlüsselkompetenzen fördern und junge Menschen dazu befähigen, Verantwortung zu übernehmen, für sich Perspektiven zu entwickeln. Besonders der Übergang Schule-Beruf soll durch eine individuelle Berufsorientierung und Vorbereitung durch Betriebsbesichtigungen, Praktika, Workshops u.ä. für junge Menschen mit eher schlechten Chancen am Ausbildungsmarkt erleichtert werden. Dazu ist die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen anzustreben.
Weiterhin streben wir Projekte an, die Frauen helfen, den (Wieder-)Einstieg ins Erwerbsleben zu bewältigen.
Wir gehen u.a. davon aus, dass Bedarf an familienentlastenden Dienstleistungen besteht, auch hier sind Projekte angestrebt.
Wie wird gefördert?
- Einreichung von Projektvorschlägen (Antragsformular) bei der Lokalen Koordinierungsstelle des Landkreises Wittenberg
- Auswahl prüffähiger und begründbarer Projektvorschläge durch einen Begleitausschuss (im Ausschuss sind alle wichtigen lokalen Akteure, direkte Adressaten und Zielgruppenvertreter sowie Bewohnerinnen und Bewohner vertreten),
- die Förderentscheidung über Projektvorschläge trifft der Begleitausschuss,
- Lokale Koordinierungsstelle schließt mit Träger Fördervereinbarung,
- die Auszahlung der Förderung erfolgt in Umsetzung des Erstattungsprinzips,
- es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Förderbedingungen
- Mikroprojekte müssen in sich geschlossen und dürfen vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
- förderfähig sind ausschließlich Personal- und Sachausgaben
- Gegenstände bzw. Ausrüstungsgüter sind bis 150 Euro förderfähig oder in Höhe der Abschreibungen für den Zeitraum des Projektes (AfA-Tabelle)
- Ausgaben müssen abgrenzbar, projektbezogen und durch Belege nachweisbar sein
Förderausschluss
- Finanzierung von Baumaßnahmen/Investitionen
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten
- Einsatz weiterer EU-Mittel
- Pauschalen/Umlagen
- das Projekt läuft bereits
- Kautionen/ Zinsen
- nicht projektbezogene Ausgaben
- nicht alle Versicherungen
Der zweite Förderzeitraum ist definiert vom 01. März 2010 bis zum 31. Dezember 2010.
Weitere Informationen zum Förderprogramm unter:
www.esf-regiestelle.eu, „STÄRKEN vor Ort“
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg
Stabstelle Fördermittel
Lokale Koordinierungsstelle
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Frau Hübscher
Tel.: 03491/479-674
Fax: 03491/479-675
E-Mail.:
Frau Hübscher
Herr Gallien
Tel.: 03491/479-673
Fax: 03491/479-675
E-Mail.:
Herr Gallien
Downloads:
Unterlagen Mittelanforderung/ Verwendungsnachweis:
(Mittelanforderung mit 2-monatiger Belegliste benötigt)
(Verwendungsnachweis mit Belegliste des Förderzeitraumes benötigt)
weitere Dokumente:
Gefördert von:
http://www.landkreis-wittenberg.de
erstellt am 20.04.2009 (13:20 Uhr)