Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
Rinder
Schweine
Schafe
Ziegen
Einhufer
Hühner
Enten
Gänse
Fasane
Perlhühner
Rebhühner
Tauben
Truthühner
Wachteln
Laufvögel
Gehegewild
Kameliden
andere Klauentiere
Fische in Aquakulturbetrieben
Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Frank Hellner
amtlicher Tierarzt
Tel.: 03491-479 312
FAX: 03491-479 302
veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de
Janet Tietke
SB Veterinärdienst
Tel.: 03491-479 325
FAX: 03491-479 302
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Angaben zum Tierhalter und zum Standort der Tierhaltung, Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsrichtung der gehaltenen Tiere
Für die Vergabe der Tierhalterregistriernummer fallen einmalige Gebühren in Höhe von 21,90 € an.
In der Folge fallen jährliche Kosten in Höhe von mindestens 6,- € (derzeitiger Mindestbeitrag der Tierseuchenkasse, Stand 2019) an, welche abhängig sind von Art und Anzahl der gehaltenen Tiere. Dieser Beitrag zur Tierseuchenkasse wird durch die Tierseuchenkasse des Landes Sachsen-Anhalt jährlich auf der Grundlage der Tierbestandsmeldung erhoben.
Die Anzeige der Tierhaltung muss vor dem Beginn der Haltung der Tiere erfolgen.
1-2 Wochen
§ 26 (1) und §45(1) Viehverkehrsverordnung
§ 1a (1) Bienenseuchenverordnung
Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.
Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Anschrift
Anschrift
HerrFrankHellner
FrauJanetTietke
Information des Landkreises Wittenberg:
Sprechzeiten der Fachdienste:
Anschrift
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